Bedingungen für den Ticketverkauf

Das bei der Azienda Trasporti Funicolari Malcesine Monte Baldo (nachfolgend „ATF Malcesine – Monte Baldo“) gekaufte Ticket ist personengebunden und darf nicht übertragen, umgetauscht oder vervielfältigt werden.

Jede missbräuchliche Verwendung des Tickets, wie z. B. der Verkauf oder die Weitergabe an andere Personen, führt zum sofortigen Entzug des Tickets durch das zuständige Personal, vorbehaltlich weiterer rechtlicher Konsequenzen.

Mit dem Kauf und dem anschließenden Besitz des Tickets werden die Beförderungsbestimmungen und die Betriebsordnung der Seilbahnen Malcesine Monte Baldo zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

Die Verwendung des Tickets setzt die uneingeschränkte Akzeptanz der in den Vorschriften festgelegten Bedingungen voraus, die im Folgenden in ihren wesentlichen Punkten zusammengefasst werden:

  • Das Ticket ist ein personengebundenes und nicht übertragbares Dokument.
  • Der Ticketinhaber ist für dessen Aufbewahrung verantwortlich.
  • Das Personal der Anlage kann von den Fahrgästen beim Einlass die Vorlage eines Ausweises verlangen.
  • Die Eintrittskarten sind vom Beginn der Saison bis zum Ende der Saison gültig. Der Preis kann in der offiziellen Preisliste eingesehen werden, die auf der Website des Unternehmens veröffentlicht ist;
  • Der Inhaber des Tickets ist berechtigt, die auf dem gekauften Ticket angegebenen Einrichtungen zu nutzen.
  • Die Seilbahnen sind gemäß dem von der Betreibergesellschaft erstellten und in allen Kassen und auf der Website veröffentlichten Programm für die Öffentlichkeit zugänglich.
  • Wer ein Ticket erwirbt, nimmt zur Kenntnis, dass die bei der Abfahrt der Seilbahn angegebene Schließzeit am Abend verbindlich ist. ATF Malcesine – Monte Baldo haftet nicht für eventuelle Kosten oder Unannehmlichkeiten, die den Fahrgästen aufgrund der fahrplanmäßigen oder durch höhere Gewalt bedingten Schließung der Anlage bei der Rückfahrt zum Ausgangsort entstehen könnten.

Achtung! Eine Verlängerung der Betriebszeiten der Seilbahn ist ausgeschlossen.

  • Die Öffnung der Verbindungen zwischen den Gebieten, das Datum und die Uhrzeit der Öffnung und Schließung der Anlagen sowie die vollständige oder teilweise Schließung der Anlagen aus technischen Gründen (Pannen oder die Notwendigkeit außerordentlicher Wartungsarbeiten), aus Sicherheitsgründen (beispielsweise aufgrund von Wind über den zulässigen Höchstwerten), bei Stromausfällen, bei Schließung einer oder mehrerer Zufahrtsstraßen zum Gelände, bei Streiks (auch des eigenen Personals) und ganz allgemein aus allen Gründen, die nicht in der Verantwortung von ATF Malcesine – Monte Baldo liegen, liegt die ausschließliche Zuständigkeit und Entscheidung bei diesem Unternehmen. Die Fahrgäste haben deshalb weder im Falle von Schließungen, Fahrplanänderungen sowie Teil- oder Vollsperrungen keinen Anspruch auf Entschädigung.
  • Die Durchsagen an den Aufstiegsanlagen sind genauestens zu beachten.
  • Minderjährige: Die Verantwortung dafür, ob die Voraussetzungen für den Kauf und/oder die Bestellung eines Tickets hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen für die Benutzung der Seilbahnen gegeben sind, liegt ausschließlich bei den Eltern oder den Erziehungsberechtigten und somit bei den Personen, denen die Minderjährigen anvertraut sind. Diese Personen sind auch dafür zuständig zu beurteilen, ob die Minderjährigen körperlich und motorisch in der Lage sind, die Anlagen zu benutzen.
  • ATF Malcesine – Monte Baldo haftet nicht für Schäden an Kleidung und/oder Ausrüstung, die während der Ausübung der Freizeitaktivitäten aufgrund von Ursachen entstehen, die ATF nicht zuzuschreiben sind und die nicht rechtlich nachweisbar sind. Folglich besteht auch kein Versicherungsschutz. Die Fahrgäste werden auf das unvermeidliche Risiko des Vorhandenseins möglicher Fett- oder Ölspuren an den Aufstiegsanlagen hingewiesen.
  • Ungenutzte Tickets werden unter keinen Umständen erstattet.

Käufliche Ticketarten

Vorschriften für Fahrgäste

Die Reisenden müssen einen Fahrschein haben, um den Dienst zu nutzen.

Personen ausserhalb des Dienstes ist der Zutritt zu den Bereichen und Zäunen der Einrichtung untersagt, es sei denn, sie sind zur Ausübung der gesetzlich oder vertraglich geregelten gewerkschaftlichen Rechte berechtigt oder verpflichtet.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die betrunken sind oder sich in einem psycho-physischen Zustand befinden, der ihre eigene persönliche Sicherheit oder die anderer gefährden kann, Personen, deren Zustand oder Verhalten die Sicherheit gefährden, die Reisenden stören und die öffentliche Ordnung stören kann, Personen, die Gegenstände mit sich führen, die den leichten Zugang zu den Fahrzeugen behindern, sowie Reisende, die unangemessen gekleidet oder in jedem Fall in Bezug auf die klimatischen Umgebungsbedingungen nicht ausreichend geschützt sind.

Die Benutzer der Anlage sind verpflichtet, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und, soweit es von ihnen abhängt, für ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit der von ihnen beaufsichtigten Personen und Tiere sowie für die Sicherheit ihres Eigentums Sorge zu tragen.

Reisende, die mit den Sesseln der Anlage nicht vertraut sind, müssen das Personal warnen und um Anweisungen bitten, auch in Bezug auf die Art und Weise, wie die Rettungsmaßnahmen ablaufen.

Auch unter Berücksichtigung der Modalitäten einer eventuellen Rettung von Fahrgästen auf der Strecke müssen behinderte Reisende einen eventuellen Bedarf an Hilfe im Voraus anmelden und mit dem Personal eine andere Beförderungsart vereinbaren.

Die Beförderung von Schusswaffen, auch wenn sie ungeladen und/oder zerlegt sind, sowie deren Munition durch Privatpersonen ist verboten.

Die Beförderung mit Vorrang ist nicht gestattet, außer zu Dienst-, Rettungs- und Überwachungszwecken.

Die Reisenden sind verpflichtet, die von der zuständigen Behörde und der Leitung des Unternehmens, das die Konzession für die Anlage besitzt, im Interesse eines ordnungsgemäßen Betriebs erlassenen und in den Bahnhöfen und Fahrzeugen ausgehängten Vorschriften sowie alle anderen Bestimmungen, die zur Vermeidung von Unfällen von den Beauftragten der Anlage erlassen werden können, zu beachten.

Die Fahrgäste dürfen die Bediensteten nicht ablenken oder von der Erfüllung ihrer Aufgaben abhalten; beim Ein- und Aussteigen in die Fahrzeuge haben sie den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten.

Die Reisenden müssen insbesondere die folgenden Anforderungen einhalten

  • am reibungslosen Ablauf der Beförderung mitzuwirken und sich so zu verhalten, dass andere Person en nicht gefährdet oder in irgendeiner Weise geschädigt werden;
  • den Anweisungen der Bediensteten für das Ein- und Aussteigen in die Fahrzeuge Folge zu leisten
  • die Ausstiegsplattform unverzüglich in der angegebenen Richtung zu verlassen.

Es ist den Reisenden strengstens untersagt

  • die Sessel Transportmittel in irgendeiner Weise zum Schwanken zu bringen;
  • in falscher oder gefährlicher Position zu reisen;
  • Sicherheits- und Signaleinrichtungen zu berühren und zu betätigen;
  • die Sessel, die Räumlichkeiten, die Bereiche der Anlage sowie deren Ausstattung und Zubehör zu beschädigen, zu verunstalten oder zu beschmutzen;
  • ohne Anwesenheit des Personals Bahnhöfe zu betreten oder Sessel zu besteigen;
  • mit dem für die Anlage zuständigen Personal zu sprechen, es sei denn, dies ist für Servicezwecke erforderlich.

Im Falle eines Ausfalls der Anlage, der die Rettung von Fahrgästen auf der Strecke erforderlich macht, müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Seilbahnpersonals Folge leisten und sich jeglicher Eigeninitiative enthalten, auch wenn einige von ihnen aufgrund besonderer Umstände glauben, für ihre eigene oder die Rettung anderer sorgen zu können.

Fahrgäste, die die vorstehenden Bestimmungen nicht beachten, haften für alle Schäden, die dem Betreiber, anderen Fahrgästen und Dritten entstehen.

Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung, auf die die Öffentlichkeit durch besondere Bekanntmachungen aufmerksam gemacht wird, werden gemäß Artikel 18 des D.R.P. (Präsidialerlasses) 753/80 geahndet.

Verstöße gegen die vorliegenden Bestimmungen, deren Nichtbeachtung die Sicherheit der Fahrgäste und Bediensteten beeinträchtigen oder Schäden an den Einrichtungen verursachen kann, werden den Justizbehörden gemeldet, wenn der Sachverhalt einen der in den Art. 432 und 650 des Codice penale (Strafgesetzbuches) oder des D.P.R. (Präsidialerlasses) 11 luglio 1980 n.753 vorgesehenen Straftatbestände erfüllt.

Beschwerden von Fahrgästen über die Dienstleistung sind an die Aufsichtsbehörde zu richten U.S.T.I.F. per il Veneto e Friuli V.G. - Strada della Motorizzazione Civile, 13 - 30174 MESTRE (VE) ed alla Provincia di Verona - Via S. Maria Antica, 1 - 37121 VERONA, wobei die genaue Anschrift des Beschwerdeführers anzugeben ist. Andernfalls werden sie als anonym betrachtet und es werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen. 

Außerdem informieren und erinnern wir unsere Kunden daran, dass:
Die A.T.F. Malcesine - Monte Baldo übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z.B. übermäßiger Wind, unvorhersehbares technisches Problem, plötzliche und unangekündigte Unterbrechung der Stromversorgung) zu einer teilweisen Abschaltung der Anlagen kommt, und es besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung.